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Mit einer Banderole werden in Österreich Qualitäts- und Prädikatsweine verpflichtend gekennzeichnet. Damit wird ermöglicht, dass der Staat eine Kontrolle der produzierten Weinmenge durchführen kann.
Bei blossem Tafelwein, Landwein, Perlwein, Schaumwein, aromatisierte Weine, Obstwein und Traubenmost wird die Banderole nicht angebracht.
Die Kennzeichnung "Banderole" kann als Band oder Flaschenkapsel angebracht werden.
In seiner ursprünglichen Form dient die Banderole heute bei Zigarettenschachteln als Steuermarke.
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